AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft

DRUMMER und ARNS
Historiker GbR

Henschelstraße 28
60314 Frankfurt am Main

AGB (PDF Download)

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen der Gesellschaft DRUMMER und ARNS Historiker GbR, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit DRUMMER und ARNS ihnen ausdrücklich zustimmt.

1. Zustandekommen von Verträgen

Verträge zwischen uns und dem Auftraggeber kommen ausschließlich erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Nur schriftliche Abmachungen sind gültig.

2. Auftragsabwicklung

Ein Auftrag wird üblicherweise in folgenden drei Phasen abgewickelt:

Konzeption – Entwurf der inhaltlichen Grundstruktur, Erarbeitung der groben Inhalte, Planung des weiteren Vorgehens. Die Konzeptionsphase schließt mit der Vorlage eines schriftlichen Konzeptes ab, das die Grundzüge der inhaltlichen Gesamtplanung sowie den geplanten weiteren organisatorischen und zeitlichen Ablauf enthält.

Organisation – Umsetzung des Organisationskonzeptes (z. B. Organisation von Exponaten/Bildern, Beauftragung von Gewerken bei externen Dienstleistern). Detaillierte Ausarbeitung des inhaltlichen Konzeptes (z. B. Entwurf und Redaktion von Texten, Auswahl von geeigneten Exponaten/Bildern). Die Organisationsphase schließt mit der schriftlichen Vorlage eines Feinkonzeptes sowie einem Statusbericht über den Fortgang der organisatorischen Planung ab. Bei reinen Rechercheaufträgen kann der gesamte Auftrag mit der Organisationsphase abgeschlossen sein.

Realisation – Anfertigung der „Hardware“ (z. B. Ausstellung, Broschüre). Die Realisationsphase schließt mit der Übergabe der „Hardware“ an den Auftraggeber ab. Diese wird schriftlich dokumentiert.

3. Zahlung

Die Vergütung unserer Leistungen erfolgt zu 1/3 unmittelbar nach Vertragsschluss, zu 1/3 nach Abschluss der Konzeption und zu 1/3 bei Abschluss der Realisation. Es gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Skontoabzug ist nicht möglich. Wir informieren den Auftraggeber schriftlich über den Abschluss der 2. und 3. Phase.

Von uns angeschaffte Gegenstände (z. B. Ausstellungselemente, Texttafeln, etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Verzugszinsen, mindestens jedoch 5 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. Europäischen Zentralbank, berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank frei darüber verfügen können.

4. Haftung

Wir garantieren die ordentliche, methodisch korrekte, auf Grund der verfügbaren Quellen nach bestem Wissen und Gewissen erfolgende Recherche und Bearbeitung des Auftrages. Jegliche Haftung darüber hinaus wird nicht übernommen.

Für vom Auftraggeber überlassene Quellen oder Exponate garantieren wir sorgfältige Behandlung. Für entstandene Schäden an diesen Quellen und/oder Exponaten haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es wird keine Haftung über den Materialwert hinaus übernommen.

5. Urheberrecht

Die von uns abgelieferten Ergebnisse dürfen nur in dem vertraglich geregelten Rahmen publiziert werden. Jegliche weitere Nutzung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Jedes von uns erstellte Ergebnis ist bei der Veröffentlichung mit dem Autorenvermerk Heike Drummer und Alfons Maria Arns, DRUMMER und ARNS Historiker GbR zu kennzeichnen. Die Ergebnisse müssen in der von uns abgelieferten Form publiziert werden.

Sollten an den von uns abgelieferten Ergebnissen Veränderungen (z. B. Kürzungen, Ergänzungen, Umformulie-rungen) vorgenommen werden, haben wir das Recht, diese Veränderungen an der betreffenden Stelle deutlich und in angemessener Größe zu kennzeichnen.

6. Abschluss eines Auftrages

Recherche- und Konzeptionsaufträge gelten mit Abgabe des Manuskriptes als beendet.

Bei Ausstellungen erfolgt eine schriftlich dokumentierte Abnahme durch den Auftraggeber. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Haftung für die Ausstellungs-„Hardware“ (z. B. Ausstellungselemente wie Vitrinen und Stellwände, Texttafeln, Beleuchtung, usw.) beim Auftraggeber.

Nachbesserungen der Ausstellungs-„Hardware“ sind nur bei offensichtlichen technischen Mängeln möglich, sofern der Auftraggeber uns unverzüglich über solche Mängel informiert.

7. Zeitplanung

Wir erstellen gemeinsam mit dem Auftraggeber einen individuellen Projektzeitplan. Sollte dieser Zeitplan auf-grund höherer Gewalt nicht eingehalten werden können, verschiebt sich der Abgabetermin unserer Arbeit um den Zeitraum, den der Zustand der höheren Gewalt andauert.

Kann der Zeitplan aufgrund von uns unverschuldeter Terminverzögerungen bei Zulieferern nicht eingehalten werden, verschiebt sich der Abgabetermin um den Zeitraum, den diese Verzögerung ausmacht.

Die Einhaltung des Zeitplanes setzt die pünktliche und vollständige Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Es gilt ausschließlich deutsches materielles Recht.

Stand: Januar 2011